Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Hozan Bau & Technik Service (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Bau-, Rückbau-, Sicherheits- und Videotechnik-Leistungen.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 4 Ablauf eines Auftrags

(1) Die Kontaktaufnahme erfolgt per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular.
(2) Der Auftragnehmer erstellt entweder sofort ein Angebot oder vereinbart einen kostenlosen Besichtigungstermin. Für Besichtigungen werden keine Kosten berechnet.
(3) Aufträge werden nur innerhalb eines Umkreises von 100 km um den Standort Zwenkau angenommen.
(4) Der Auftraggeber erhält einen Portal-Link mit dem individuellen Angebot und kann dieses annehmen oder ablehnen.
(5) Nimmt der Auftraggeber das Angebot an, wird eine Rechnung über 50 % Anzahlung erstellt. Die Anlage bzw. die Materialien werden erst nach Zahlungseingang bestellt.
(6) Nach Übergabe der Leistung erfolgt die Schlussrechnung über den Restbetrag.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Zahlungen können bar oder per Überweisung erfolgen.
(3) Bei Sicherheitstechnik-Leistungen (Einbruchmelde-, Rauchmelde- und Videoanlagen) ist eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung fällig; die restlichen 50 % werden bei Übergabe fällig.
(4) Bei Bau- und Rückbauleistungen richtet sich die Zahlung nach dem Auftragsvolumen. Nach gewissen Bauabschnitten werden jeweils Abschlagsrechnungen gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung erforderlichen Genehmigungen, Pläne, Zugänge und Versorgungsanschlüsse rechtzeitig vorhanden sind. Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten.

§ 7 Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als solche bestätigt wurden. Höhere Gewalt sowie unvorhersehbare Ereignisse berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Fristen.

§ 8 Abnahme

Nach Fertigstellung der Leistung ist diese vom Auftraggeber unverzüglich abzunehmen. Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nutzt oder die Abnahme ohne berechtigten Grund verweigert.

§ 9 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung.

§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.